13.11.2024 / Bürgerinformation

Führerscheinumtausch

Die Führerscheinstelle am Landratsamt Rottal-Inn möchte an den Führerscheinumtausch nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie erinnern:

Bis zum 19. Januar 2025 sind die Führerscheine der Jahrgänge 1971 oder später in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der neue Kartenführerschein ist für 15 Jahre gültig.

 

Die benötigten Antragsunterlagen zum Umtausch sowie weitere Informationen sind unter www.rottal-inn.de/fuehrerscheinstelle zu finden.