Lokale Aktionsgruppe Landkreis Rottal-Inn e. V.

Kernelement von LEADER ist der bürgerorientierte Ansatz, der vor allem durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) dargestellt wird. Deshalb engagieren sich in einer LAG nicht nur die Kommunen, sondern auch wirtschaftlich, sozial oder ökologisch engagierte Akteure der Region. Besonderer Wert wird dabei auf die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretungen gelegt.

Das Gebiet

Das Gebiet der LAG entspricht dem Landkreis-Gebiet.

 

Rechtsform, Zusammensetzung und Struktur

Der Verein „Lokale Aktionsgruppe Landkreis Rottal-Inn“ wurde am 06.11.2014 gegründet und am 19.11.2014 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut eingetragen.

Die Mitarbeit und die Mitgliedschaft in der LAG stehen allen interessierten juristischen und natürlichen Personen offen. Am 01.03.2023 hat die LAG Rottal-Inn 74  Mitglieder.

Satzung der LAG Landkreis Rottal-Inn e.V.

Geschäftsordnung für den Steuerkreis der LAG Landkreis Rottal-Inn e.V.

Datenschutzrichtlinie der LAG Landkreis Rottal-Inn e.V.

Vorstand und Steuerkreis

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Steuerkreis (Satzung, §6). Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins (Satzung §7).
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie dem Schatzmeister (§9). Er wird auf die Dauer von 6 Jahren gewählt und erledigt alle Amtsgeschäfte, die nicht der Mitgliederversammlung oder dem Steuerkreis zugewiesen sind.

Der Steuerkreis ist das nach LEADER vorgeschriebene Organ zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens ( = Entscheidungsgremium). Er setzt sich zusammen aus dem Vorstand sowie zwölf weiteren Mitgliedern (§10). Die Mitgliederversammlung hat die Befugnisse für Entscheidungen zur Umsetzung und zu Änderungen der Lokalen Entwicklungsstrategie an den Steuerkreis übertragen.

Interessengruppen

Die Zusammensetzung des Steuerkreises gewährleistet, dass weder die Interessengruppe „öffentlicher Sektor“ noch eine andere einzelne Interessengruppe die Auswahlbeschlüsse kontrolliert. (vgl. Satzung §10, Absatz 6)

Bei jeder einzelnen Projektauswahlentscheidung ist erforderlich, dass bei der Bewertung und Beschlussfassung zu jedem Projekt bei den stimmberechtigten Mitgliedern weder die Interessengruppe „öffentlicher Sektor“ noch eine andere einzelne Interessengruppe die Auswahlbeschlüsse kontrolliert. (vgl. Geschäftsordnung §5, Absatz 2)

Die aktuell gewählten 15 Mitglieder des Steuerkreises repräsentieren in einem ausgewogenen Verhältnis die verschiedenen Interessengruppen innerhalb der LAG:

Interessengruppen im Steuerkreis

 

Aufgaben und Arbeitsweise

Der Verein unterstützt seine Mitglieder sowie andere regionale Akteure bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die der integrierten und langfristigen Entwicklung der Region dienen und deren Wirtschaftskraft im ländlichen Raum nachhaltig stärken sollen. Der Verein hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
  • Umsetzung bzw. Unterstützung von Projektideen und Projektvorschlägen, die den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und die nachhaltige Entwicklung der Region vorantreiben
  • Förderung von Entwicklungsstrategien zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Stärkung der regionalen, sozialen und ökologischen Wettbewerbsfähigkeit
  • Förderung der kommunalen und regionalen Zusammenarbeit und weitere Vernetzung der regionalen Akteure
  • Arbeitsabläufe, Aufgaben, Strukturen und Zuständigkeiten der LAG sind in der Satzung und in der Geschäftsordnung transparent und verbindlich geregelt (Schaubild)
  • Zur fachlichen Unterstützung und Beratung wurde ein Fachbeirat eingerichtet, dem Vertreter einschlägiger Ämter und Fachstellen angehören. Diese werden bei Beratungen zu Projekten hinzugezogen 
  • Ein Vertreter des Amts für ländliche Entwicklung Niederbayern ist als Mitglied des Fachbeirats in beratender Funktion in die LAG eingebunden.

Beteiligungsmöglichkeiten

Das LAG-Management der LAG Rottal-Inn ist in den Fachbereich Kreisentwicklung am Landratsamt Rottal-Inn integriert. Hier laufen alle Initiativen zur regionalen Entwicklung  zusammen. Kreisentwicklungskonzept und Lokale Entwicklungsstrategie fußen auf den gleichen Beteiligungsprozessen und verfolgen die gleichen Ziele.

Derzeit ist es möglich, sich auf der Bürgerbeteiligungs-Plattform www.rottal-innitiativ.de mit eigenen Ideen oder der Bewertung von Projektideen zu beteiligen.

Eine Mitgliedschaft im Verein Lokale Aktionsgruppe Landkreis Rottal-Inn e.V. steht jeder natürlichen oder juristischen Person offen.

Mitgliedschaft

Es ist jederzeit möglich, einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Steuerkreis.

Beitrittserklärung