29.04.2021 /

Ab 3. Mai: Corona-Testpflicht für Besucher des Landratsamtes

Ab Montag, 03.05.2021 gilt für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Rottal-Inn eine Corona-Testpflicht.

Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin in der Kreisverwaltungsbehörde haben oder vorgeladen sind, über einen negativen Corona-Test verfügen müssen. Der Nachweis über das negative Testergebnis, ob in gedruckter oder digitaler Form, ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Anerkannt wird entweder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist oder ein POC-Antigen-Schnelltest mit Nachweis. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Eine vollständige Corona-Schutzimpfung steht dem Testnachweiserfordernis gleich, wenn die letzte Impfdosis vor 14 Tagen verabreicht wurde. Selbsttests werden nicht akzeptiert. 
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Personen, die über keinen Negativ-Test verfügen, können ihren Termin nicht wahrnehmen.
Für Termine, die bereits vereinbart sind, gilt eine Kulanzzeit von einer Woche bis einschließlich 7. Mai.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.