30.12.2019 /

Einführung des Bayerischen Krippengeldes

Der Bayerischen Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr, die in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut werden.

 

Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet.

 

Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld.

 

(Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt. Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt.)