13.01.2021 /

FFP2-Maskenpflicht auch für Besucher des Landratsamts

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass ab kommenden Montag im Einzelhandel und im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken herrscht.

Das Landratsamt Rottal-Inn gleicht sich dieser Regelung an und erlässt daher für Besucher des Landratsamtes ebenfalls eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.

Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Besucher als auch der Mitarbeiter des Landratsamtes. „Wir schließen uns der FFP2-Maskenpflicht an, um den Amtsbetrieb in der derzeitigen Krise weiterhin aufrechtzuerhalten. Gerade auch mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich mit der Bekämpfung der Pandemie beschäftigt sind, etwa in der Kontaktermittlung, ist diese Entscheidung das einzig Richtige“, betont Landrat Michael Fahmüller.

Die FFP2-Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften gilt erst für Jugendliche ab 15 Jahren. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen.

 

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den FFP2-Masken finden Sie in unserem FAQ: FFP2-Masken.