Umtausch in das neue Kartenformat bis 19. Januar 2024 – Führerscheinstelle weist auf zeitnahe Antragstellung hin
Der Führerscheinumtausch nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie geht in die nächste Runde: So sind bis 19. Januar 2024 alle Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Der neue Kartenführerschein ist für 15 Jahre gültig.
Genauere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung.