Das Bildungspaket gibt Kindern aus Geringverdienerfamilien im Landkreis Rottal-Inn mehr Zukunftschancen: Das Landratsamt Rottal-Inn möchte auf die Leistungen des Bildungspakets hinweisen: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung), BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) oder nach dem AsylbLG beziehen, können diese in Anspruch nehmen.
In diesem Bildungspaket enthalten ist ein jährlicher Pauschalbetrag für den persönlichen Schulbedarf, der kalenderjährlich fortgeschrieben wird. Diese Geldleistungen sollen dazu beitragen, Ausgaben für Schulmaterialien wie Stifte oder Hefte leichter zu bestreiten. Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG erhalten die Leistungen automatisch in zwei Teilbeträgen zum Beginn des ersten und des zweiten Schulhalbjahres ausgezahlt. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen diese Leistung bei der Zentralen Stelle für Bildung und Teilhabe am Landratsamt aktiv abrufen. Für Kinder unter 6 und über 15 Jahren ist außerdem eine Schulbestätigung vorzulegen.