25.07.2019 /

Waldbrandgefahr Landkreis Rottal-Inn

Es gilt im gesamten Landkreis die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Gefahr). Aufgrund dieser hohen Gefahr von Wald- und Flächenbränden wird die Bevölkerung gebeten, folgende Anweisungen einzuhalten und Vorsicht beim Umgang mit Feuer walten zu lassen und andere Personen darauf hinzuweisen:

  • Rauchverbot in allen Waldgebieten
  • das Entzünden von offenem Feuer und von Feuer- und Grillstellen unterlassen
  • in Waldgebieten sollten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege grundsätzlich nicht verlassen werden
  • keine Glasabfälle und Scherben im Wald- und Feldgebiet entsorgen und liegen lassen
  • Fahrzeuge möglichst nicht auf trockenen Grasflächen abstellen, Katalysatoren von Auspuffanlagen erzeugen eine erhebliche Hitze!
  • keine brennenden Zigarettenreste aus dem Autofenster werfen
  • Alle Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst freihalten


Katastrophenschutz Rottal-Inn